AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Diese Bedingungen gelten auch, wenn Käufer auf eigene Geschäftsbedingungen verweisen. Eine Anerkennung dieser erfolgt nur dann, wenn ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

2. Alle Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

II Bestellungen/Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2. In Bezug auf Patente und Musterrechte Dritter erfolgt eine Annahme und Ausführung der Aufträge sowie die Lieferung auf Gefahr und Haftung des Auftraggebers. Dieser übernimmt die Gewähr dafür, dass durch Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und dergleichen Rechte Dritter nicht verletzt werden.

III Preise

1. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

IV Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungsbeträge sind grundsätzlich ab Rechnungsdatum innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles zu begleichen. Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur nach gesonderter Vereinbarung berechtigt.

2. Rechnungsbeträge für Reparaturen, Änderungen, Überholarbeiten sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

3. Zahlung sind unbar per Überweisung zu leisten.

4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz, mindestens jedoch 9 %. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Werden bezüglich des Käufers Umstände bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit in Frage gestellt wird oder kommt er mit einer Teilzahlung länger als 10 Tage in Rückstand, so werden die gesamten Forderungen fällig, auch soweit dem Käufer Zahlungsziele eingeräumt wurden.

V Lieferbedingungen/Lieferzeiten

1. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung „Ab Werk Weilheim, ausschließlich Verpackung“ (Incoterms 2000).

2. Alle Liefertermine sind annähernd und sind unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen für uns unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Es gelten hierfür die Zahlungsbedingungen unter IV.

3. Für die Einhaltung von Lieferfristen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend.

4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenschäden, Rohstoff- oder Energiemangel usw.), Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Torlieferanten eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere verzögert sich die Ausführung des Vertrages um mehr als 6 Monate, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erklären.

VI Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

2. Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der Käufer seine Ansprüche gegen den Erwerber in Höhe unserer jeweils noch bestehenden Forderungen an uns ab.

3. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.

VII Versand, Gefahrübergang, Verpackung

1. Bei DDP-Lieferungen bestimmt der Verkäufer die Versandart.

2. Bei „Ab-Werk“-Lieferungen beschränkt sich die Pflicht des Verkäufers auf die Zurverfügungstellung der Ware auf seinem Betriebsgelände. Die Versandkosten trägt der Käufer.

3. Wir liefern die Ware handelsüblich verpackt. Kosten des Käufers für einen Rücktransport der Verpackung oder für eine eigene Entsorgung übernehmen wir nicht.

VIII Abrufaufträge

1. Die max. Laufzeiten eines Abruf-/Lieferplanauftrages beträgt 9 Monate. Sollte eine Abnahme der bestellten Menge innerhalb dieses Zeitraumes nicht erfolgen, behalten wir uns vor, die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen.

IX Haftung für Sachmängel

1. Die gelieferten Waren sind vom Käufer sofort nach Erhalt auf bestellmäßige Lieferung zu überprüfen. Sachmängel der Ware sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls gelten sie nach Ablauf von 8 Tagen als genehmigt. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 377 HGB.

2. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich steht ihm nur das Minderungsrecht zu.

3. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.

4. Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung des Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, übernehmen wir nicht.

5. Soweit nichts anderes vereinbart ist verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware.

6. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

X Eigentums- und Urheberrechte

1. An den gelieferten Waren, Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Rechte, insbesondere Urheber-, Eigentums- und Verwaltungsrechte vor.

XI Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Weilheim.

2. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Auf die Rechtsbeziehungen zu unseren Geschäftspartner ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

XII Sonstiges

1. Käufer außerhalb der EU-Mitgliedstaaten und den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis nicht beibringen, haben den gültigen Umsatzsteuersatz zu entrichten.

2. Bei Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten hat uns der Käufer vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Andernfalls hat er für unsere Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.

3. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.